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   VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10   

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VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10 (https://dejure.org/2012,19720)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.03.2012 - 3 K 1260/10 (https://dejure.org/2012,19720)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. März 2012 - 3 K 1260/10 (https://dejure.org/2012,19720)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2006 - 11 S 2613/05

    Ohne Vorverfahren keine Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen des

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10
    Wenn - wie hier - ein Vorverfahren nicht stattfindet, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die im Verwaltungsverfahren entstanden sind, weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erstattungsfähig(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2006 - 11 S 2613/05 -, NJW 2006, 2937).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10
    Die Klägerin hat einen Anspruch auf Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB, der gemäß § 62 SVwVfG entsprechend gilt.(Vgl. etwa Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 90 Rdnr. 22; BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 5 C 38/84 -, BVerwGE 80, 334) Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen beruht hier darauf, dass sich die Klägerin und der Beklagte nach den obigen Ausführungen als Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüberstehen und es sich bei der Geldleistungspflicht, die den Beklagten nach den Ausführungen zu 1. trifft, um eine vertragliche Hauptpflicht handelte.
  • BVerwG, 28.01.1988 - 5 ER 202.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10
    Nach der gemäß § 37 Satz 1 SGB I mangels entsprechender Sonderregelung im SGB VIII für das dortige Kostenerstattungsrecht geltenden Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I(vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 28.1.1988 - 5 ER 202.88 -, Buchholz 436.51 § 30 JWG Nr. 1) hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen

    Unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.

    Mit Urteil vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 12.662,39 Euro nebst 8 % Zinsen über dem Basissatz seit 6.6.2009 zu zahlen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - die Klage insgesamt abzuweisen.

    Von daher ist der Berufung des Beklagten stattzugeben und die Klage unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - insgesamt abzuweisen.

  • OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18

    Jugendhilferechtlicher Anspruch einer privaten Einrichtung aus abgetretenem Recht

    Mit Urteil vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - gab das Verwaltungsgericht der Klage statt und führte aus, die Klägerin habe gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf Bezahlung der im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme erbrachten Leistungen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

    Allein die Divergenz zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 29.1.2013 sei für die Annahme einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage nicht ausreichend, da es keinen ernsthaften Meinungsstreit in Literatur und Rechtsprechung bezüglich der entscheidungsrelevanten Frage gegeben habe, ob die Klägerin hinsichtlich der geltend gemachten Forderung aktiv legitimiert sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 K 1260/10 (VG), 3 A 206/12 (OVG) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (2 Hefter) verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Durch die Erhebung der Leistungsklage der Klägerin im Vorprozess der Beteiligten in dem Verfahren 3 K 1260/10 am 30.10.2010 ist keine Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB eingetreten, da diesem Prozess ein anderer Streitgegenstand zugrunde lag, nämlich die Geltendmachung von Ansprüchen der Klägerin aus eigenen Rechten gegen den Beklagten.

  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und

    Sie begründete vielmehr in der Einrichtung des Beigeladenen ihren neuen Lebensmittelpunkt und damit die örtliche Zuständigkeit des Beigeladenen mit Ende der Mutter-Kind-Wohnform und dem Ende der damit zusammenhängenden Sonderzuständigkeit des Beigeladenen aus § 86b Abs. 3 SGB VIII.(Vgl. zu einem gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, Rn. 35 - 45, juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2012 - 3 K 1260/10 -, Rn. 28, juris.).
  • VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei

    Sie begründete vielmehr in der Einrichtung des Klägers ihren neuen Lebensmittelpunkt und damit die örtliche Zuständigkeit des Klägers mit Ende der Mutter-Kind-Wohnform und dem Ende der damit zusammenhängenden Sonderzuständigkeit des Beigeladenen aus § 86b Abs. 3 SGB VIII.(Vgl. zu einen gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, Rn. 35 - 45, juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2012 - 3 K 1260/10 -, Rn. 28, juris.).
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